Versöhnung mit Gott


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Die Beichte ist ein zentrales Sakrament der Katholischen Kirche, das den Gläubigen die Möglichkeit bietet, ihre Sünden vor Gott zu bekennen und Vergebung zu erhalten.

Durch dieses heilige Ritual wird der Beichtende ermutigt, über persönliche Fehltritte und Schwächen zu reflektieren, echte Reue zu zeigen und den festen Vorsatz zu fassen, sich zu bessern.

Die Beichte stärkt die spirituelle Verbindung zu Gott, ist Voraussetzung für die innere Reinigung und unterstützt den Gläubigen auf dem Weg der geistlichen Erneuerung.

Sie kann in der Privatsphäre des Beichtstuhls für eine anonyme Beichte oder in einem offenen Gespräch "Face to Face" mit dem Priester erfolgen.

 

Das Sakrament wird durch das absolute Beichtgeheimnis geschützt, welches die vertrauliche Natur aller Beichtgespräche gewährleistet. Durch die Beichte erfahren Katholiken Gottes barmherzige Liebe und Gnade, ein Prozess, der zur persönlichen und gemeinschaftlichen Heilung beiträgt.



Reue und Busse

1. Reue: Der Glaube betont die Bedeutung echter Reue für die Sünden (contritio), die als wesentlicher Bestandteil des Busssakraments angesehen wird. Echte Reue erfordert eine innere Umkehr und den festen Vorsatz, das Leben zu ändern und zukünftig Sünden zu meiden.
Selbst Reue aus Angst vor göttlicher Strafe ist ein guter Anfang, da Gottes Gnade das fehlende ergänzen kann. Ein aufrichtiges, demütiges Bekenntnisses der Sünden ist notwendig, ohne welches keine Absolution erteilt wird.

 

2. Sündenbekenntnis: Man unterscheidet zwischen lässlichen und schweren (Todsünden) Sünden. Schweren Sünden müssen im Sakrament der Beichte spezifisch und vollständig gebeichtet werden, da sie das göttliche Leben in uns ersticken. Die Beichte ist ein notwendiger Schritt zur Heilung und Heiligung, wobei auch lässliche Sünden gebeichtet werden sollten, obwohl dies nicht verpflichtend ist. 

  

3. Busse und Wiedergutmachung: Nach der Absolution ist es erforderlich, die vom Beichtvater auferlegte Busse zu erfüllen, die je nach Art und Schwere der Sünden variieren kann. Diese Busswerke sollen nicht nur den Schaden wiedergutmachen, sondern auch das Band der Liebe zu Christus und zum Volk Gottes erneuern. Es wird anerkannt, dass menschliche Busswerke allein nicht ausreichen, um die Sünden gegen die unendliche Würde Gottes vollständig zu sühnen. Doch durch Christi Werk am Kreuz und seine Gnade im Busssakrament werden die Gläubigen Teil seines versöhnenden Werks.



Anonyme Ohrbeichte oder "face-to-Face"

Ohrbeichte im Beichtstuhl

Bei der Ohrbeichte betritt der Beichtende den Beichtstuhl, ein kleiner Raum oder Kabine, der oft durch eine Wand mit einem Gitter oder Vorhang vom Priester getrennt ist. Der Beichtende bleibt anonym, da der Priester ihn nicht sehen kann. Das Gespräch beginnt üblicherweise mit dem Kreuzzeichen und einer Einleitung wie

·         «Gelobt sei Jesus Christus».

·         «Meine letzte Beichte war vor …»

·         «In Demut und Reue bekenne ich nun meine Sünden:…»

·         Nach der Beichte: «Vergib mir, Vater, denn ich habe gesündigt.» Oder «Jesus, Barmherzigkeit»

Der Beichtende nennt seine Sünden und drückt seine Reue aus. Der Priester kann Hilfestellung geben, weist auf die Busse hin und spricht schliesslich die Absolution aus, um die Sünden zu vergeben. Das Gespräch endet mit einem Dank, dem Kreuzzeichen und dem Verlassen des Beichtstuhls.

 

Beichtgespräche "Face to Face"

Das "Face-to-Face"-Beichtgespräch ermöglicht eine direktere und persönlichere Kommunikation. Der Beichtende und der Priester sitzen sich in einem geschützten Raum gegenüber. Diese Form der Beichte kann besonders für diejenigen hilfreich sein, die eine tiefere seelsorgerische Betreuung suchen oder sich in der Anonymität des Beichtstuhls unwohl fühlen. Das Gespräch verläuft ähnlich wie bei der Ohrbeichte: Es beginnt mit dem Kreuzzeichen, gefolgt von der Beichte der Sünden und dem Ausdruck von Reue. Der Priester bietet geistlichen Rat, weist auf die notwendige Busse hin und spricht die Absolution aus. Das Gespräch endet mit einem Segen.

 

In beiden Fällen ist das Beichtgespräch geprägt von einem Geist der Vertraulichkeit, des Respekts und der Versöhnung. Es dient der geistlichen Erneuerung des Beichtenden und stärkt seine Beziehung zu Gott.


Möglicher Ablauf einer Beichte

Möglicher Ablauf einer Beichte

Die Beichte beginnt damit, dass der Beichtende (B) in den Beichtstuhl kommt, sich bekreuzigt und das Kreuzzeichen spricht: 

B: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

 

Der Priester (P) antwortet zum Beispiel: Gott, der unser Herz erleuchtet, schenke dir wahre Erkenntnis deiner Sünden und seiner Barmherzigkeit

 

B: Amen.

 

Es folgt das Bekenntnis des Beichtenden. Es muss ehrlich und persönlich sein. Wenn der Beichtende möchte, kann er auch ausführlicher von seiner Situation und seiner Schuld bzw. Sünde erzählen. So werden für Beichtenden und Priester Hintergründe und Ursachen verständlicher – manchmal ergeben sich im Sprechen auch neue Perspektiven und Erkenntnisse.

Sinn der Beichte ist es jedoch nicht, dass der Priester genaustens Bescheid weiss, sondern, dass der Beichtende das los wird, was ihn belastet. Adressat der Beichte ist nicht der Priester, sondern Gott selbst.

 

Es ist üblich, das Bekenntnis mit einem kurzen Reuegebet abzuschliessen (etwa: Ich bereue, dass ich Böses getan und Gutes unterlassen habe. Erbarme dich meiner, o Herr.)

Danach kommt das Beichtgespräch. Hier kann es sein, dass der Priester noch einmal reflektiert, was der Beichtende gesagt hat – vielleicht sogar Tipps gibt oder neue Perspektiven eröffnet.

 

Am Ende des Beichtgespräches steht die Übernahme eines Busswerkes, das häufig aus Gebeten besteht.

 

In diesem letzten Teil der Beichte gibt es keine liturgische Strukturierung, sie ist dem persönlichen Gegenüber zwischen Beichtendem und Priester, der in der Beichte Christus selbst vertritt, gewidmet. Am Ende des Beichtgesprächs, erteilt der Priester die Lossprechung (Absolution) von den Sünden, wenn die Voraussetzungen dafür auf der Seite des Beichtenden vorliegen. Bei diesen Voraussetzungen handelt es sich um: 

 

  • Die Reue über die begangenen Sünden. Reue muss nicht unbedingt mit einem tiefen „Gefühl" der Zerknirschung einhergehen, sie kann auch aus Einsicht entstehen.
  • Das ehrliche Aussprechen der Sünde und Schuld. Es kommt dabei nicht auf die Benennung von allem und jedem an, sondern auf die Darlegung des Kerns des Problems und die Aufrichtigkeit dahinter.
  • Den Vorsatz, schuldhaftes Verhalten zu ändern und Schaden wieder gutzumachen. Hier geht es um eine ernste Absicht und wirkliches Bemühen, auch wenn die Frage des Gelingens der Besserung noch fraglich erscheint.

Die Worte der Lossprechung sind:

 

P: Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.

 

 

B: Amen.


Beichtgeheimnis

Das Beichtgeheimnis, auch bekannt als das Sakramentale Siegel, ist ein fundamentaler Grundsatz der katholischen Kirche. Es verpflichtet den Priester, alles, was ihm während der Beichte anvertraut wird, streng vertraulich zu behandeln. Dieses Schweigegebot ist absolut und unterliegt keinerlei Ausnahmen. Ein Priester, der das Beichtgeheimnis bricht, setzt sich schwerwiegenden kirchenrechtlichen Strafen aus, einschliesslich der Exkommunikation.

Das Beichtgeheimnis gilt als wesentlich für das Sakrament, da es den Beichtenden die Sicherheit gibt, ihre Sünden und Gedanken in vollständiger Vertraulichkeit zu offenbaren, ohne Angst vor weltlichen Konsequenzen oder Urteilen. Es ermöglicht eine offene und ehrliche Aussprache, die für die geistliche Heilung und Versöhnung mit Gott notwendig ist.

Das Siegel der Beichte gilt ohne Ausnahme. Selbst wenn der Beichtende den Priester von der Schweigepflicht entbinden möchte, bleibt das Beichtgeheimnis bestehen. Der Priester darf weder direkt noch indirekt Informationen verwenden, die ihm während der Beichte mitgeteilt wurden, um Entscheidungen zu treffen, Ratschläge zu geben oder Handlungen ausserhalb der Beichte vorzunehmen.

 

Diese strenge Vertraulichkeit unterstreicht die Heiligkeit des Beichtsakraments und die tiefe Verantwortung, die Priester tragen, um das Vertrauen der Gläubigen zu wahren und einen sicheren Raum für spirituelle Erneuerung zu bieten.


Zeugnisverweigerungsrecht

Neben dem kirchlichen Beichtgeheimnis ist das staatlich garantierte Zeugnisverweigerungsrecht eine wichtige rechtliche Schutzmassnahme, die für Geistliche gilt. Dieses Recht ermöglicht es Priestern, vor Gericht oder in anderen rechtlichen Verfahren die Aussage zu verweigern über Informationen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut wurden. Dies schliesst insbesondere die im Rahmen der Beichte erhaltenen Informationen ein.

Das Zeugnisverweigerungsrecht dient dazu, die vertrauliche Natur des Beichtgesprächs auch im Kontext staatlicher Rechtsprechung zu schützen. Es anerkennt und respektiert die Bedeutung des Beichtgeheimnisses nicht nur als kirchliches, sondern auch als gesellschaftliches Prinzip, das die freie Religionsausübung und den Schutz der Privatsphäre unterstützt.

In der Praxis bedeutet dies, dass Geistliche nicht gezwungen werden können, vor Gericht oder in anderen rechtlichen Untersuchungen Informationen preiszugeben, die ihnen im Rahmen der Beicht- oder Seelsorgegespräche anvertraut wurden. Die genauen Bestimmungen zum Zeugnisverweigerungsrecht können je nach Land und Rechtssystem variieren, doch die grundlegende Intention bleibt gleich: den Raum für vertrauliche seelsorgerische Gespräche zu schützen, damit Individuen ihre spirituellen und moralischen Belange ohne Furcht vor weltlichen Konsequenzen offenbaren können.

 

Dieses Recht unterstreicht die Anerkennung des Staates für die Wichtigkeit und Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses und trägt dazu bei, das Vertrauen zwischen Beichtenden und Beichtvätern zu stärken. Es ist ein Beispiel für das Zusammenspiel zwischen religiösen Prinzipien und staatlichen Gesetzen zum Schutz der individuellen Freiheiten und Rechte.