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Die Basis der Konfliktsituationen in Hergiswil

Um die frühere Lage zu verstehen, muss man rund drei Jahrzehnte zurückblicken. Bereits damals wurde in Hergiswil der Boden für eine „anders-katholische“ Kirche bereitet, die über das kirchenrechtlich Erlaubte hinausging. Priesterliche Gelübde wurden gebrochen, schwerer liturgischer Missbrauch fand statt.

Die späteren Pfarrer und Priester zwischen 2010 und 2018 wollten diese Praktiken nicht weiterführen. Dies führte 2013 zum sogenannten Kirchenstreit, der innerhalb von acht Jahren sechs Wechsel an der Kirchenspitze nach sich zog. Die Spannungen bestehen seither fort und wurzeln in einer jahrzehntelangen Entwicklung.

Die Gegnerschaft verfolgt offen das Ziel, eine andere Kirche zu schaffen – mit Frauenordination und der Abschaffung des Zölibats. Damit geht es nicht mehr nur um innerkirchliche Reformdebatten, sondern um einen Schritt, der kirchenrechtlich als Schisma (Can. 751 CIC) zu bezeichnen ist: die bewusste Abspaltung von der Einheit mit dem Papst und der Weltkirche.

Einzelne Protagonisten dieser Bewegung hatten sich in der damaligen Sonderkirche komfortabel eingerichtet und Einfluss gewonnen – sei es als Angestellte oder Kirchenräte.

Diesen Einfluss verloren sie nach und nach, was die heutige Gegnerschaft zusätzlich antreibt.

 

Das Lehrerteam wurde teilweise tagelang nicht am Arbeitsplatz gesehen. Sie machten, was sie wollten. Mit dem Kirchenratspräsident Dudle war diese Praktik zu Ende. Er sorgte für Ordnung. Dies gefiel diesen Leuten natürlich nicht. Also kündigten sie 2013 und verliessen die Pfarrei im Streit.

Diese Personen waren nun genau jene, die hinter dem Kirchenstreit standen. Also war die Kirchenratswahl nun eine willkommene Gelegenheit, sich am Präsidenten und "seinem Pfarrer" zu "rächen".

 


Warum eine Pfarrwahl überhaupt ein Thema wurde

In der Pfarrei Hergiswil gab es über viele Jahre hinweg wiederkehrende Spannungen und einen häufigen Wechsel in leitenden Funktionen. In der Zeit zwischen 2010 und 2018 kam es mehrfach zu Wechseln in der pastoralen Leitung. Diese Dynamik führte auf Seiten des Kirchgemeinde zu einem klaren Wunsch: Stabilität und Kontinuität sollten wieder hergestellt werden.

Als ich Ende 2018 in Hergiswil meinen Dienst aufnahm (zunächst in einer Funktion als Vikar und später als Pfarradministrator), entwickelten sich eine Reihe neuer Angebote und Formate. Der damalige Kirchenrat hatte hohes Vertrauen in meine Person und äusserte daraufhin – aus eigenem Antrieb – den Wunsch, die Leitung langfristig zu stabilisieren und eine Pfarrwahl zu initiieren.

Wichtig ist: Die Initiative zur Pfarrwahl kam nicht von mir, sondern aus dem Anliegen des Kirchenrates heraus, die Pfarrei dauerhaft verlässlich zu führen, nach Jahren mit vielen Wechseln.


Einbettung der Pfarrwahl rechtlich und kirchlich

Die Pfarrwahl im Kanton Nidwalden (Kirchgemeinde/Kirchenrat auf der einen Seite, kirchliche Leitung/Bistum auf der anderen = Duales System) ist nicht mit einer rein politischen Wahl vergleichbar.

  • Die Stimmberechtigten der Kirchgemeinde haben ein Wahlrecht.
  • Gleichzeitig braucht es im Vorfeld die kirchliche Zustimmung (insbesondere die Genehmigung der Kandidatur durch die kirchliche Leitung).
  • In der Praxis bedeutet das: Es können nicht beliebig Personen als Gegenkandidaten vorgeschlagen werden. Nur eine einzelne Person wird vom Bistum für eine Pfarrwahl vorgeschlagen. Wettbewerb wird bewusst vermieden, um Personen nicht unnötig zu «verheizen».

Damit ist klar: Eine Pfarrwahl ist kein “offener Wettbewerb” wie bei einer politischen Wahl, sondern ein geregeltes Verfahren, in dem staatliche/kommunale Vorgaben und kirchenrechtliche Vorgaben zusammenwirken.


Traktandierung und Widerstand: Warum es zur Eskalation kam

Im Kirchenrat hatten wir unter dem damaligen Präsidenten Martin Dudle ein überragendes Arbeitsklima. Als die Pfarrwahl in der Kirchgemeinde vorbereitet bzw. traktandiert wurde, formierte sich Widerstand aus der schismatischen Gruppe, die früher unter N******h in der Pfarrei gearbeitet hatten. Dabei ging es um grundsätzliche Differenzen darüber, wie Kirche vor Ort gestaltet werden soll. Ich war ihnen zu "katholisch".

 

Die schismatische Gruppe, die es geschafft hatte, eine relative Mehrheit zu mobilisieren, versuchte meine Wahl zum Pfarrer zu verhindern, indem sie eine Urnenwahl erzwang, in der Hoffnung, noch einen eigenen Kandidaten ins Spiel bringen zu können. Dabei organisierten sie eine Unterschriftenaktion, bei der sie treuen Kirchgängerinnen und Kirchgängern gegenüber fälschlich behaupteten, die Unterschrift „sei für den Pfarrer“, und belogen in diesem Zusammenhang zahlreiche Personen.

 

Sie vergassen zudem dabei das Duale System, wonach der Bischof die Kandidaten bestimmt. Und dieser bestimmt nur einen Kandidaten. Somit mündete die Urnenwahl in eine «Stille Wahl». Ein klassisches Eigentor. Dies ärgert die Gruppe natürlich bis heute masslos. 

Für das Verfahren gilt: Sobald eine Kirchgemeindeversammlung stattgefunden hat und formell eine Personenwahl an die Urne verwiesen wird, beginnen gesetzliche Fristen zu laufen. Diese Fristen sind nicht beliebig veränderbar. Die Fristen wurden von fachkundiger Stelle (zuständiger Rechtsdienst des Kantons) vorgegeben.


Warum keine Gegenkandidatur zustande kam

Im relevanten Zeitraum gab es eine Frist, innerhalb derer weitere Kandidaturen hätten ins Spiel gebracht werden können. Hier prallten jedoch zwei Ebenen aufeinander:

  1. Politische Logik: In politischen Wahlen können weitere wahlfähige Personen vorgeschlagen werden.
  2. Kirchliche Realität (duales System): Bei einer Pfarrwahl ist entscheidend, dass Kandidaten bischöflicherseits genehmigt werden müssen. Ohne diese Genehmigung ist eine Kandidatur nicht möglich.

Diese Systemlogik führte dazu, dass die Vorstellung einer frei einreichbaren Gegenkandidatur nicht umsetzbar war. Aus Sicht der kirchlichen Leitung kommt hinzu: Man wird nie mehrere Kandidaten in ein Verfahren schicken, denn dies führt zu einer konflikthaften “Abstimmungsschlacht” – zumal es um eine geistliche Leitungsfunktion geht und nicht um ein politisches Amt.

Das Ergebnis war, dass im Verfahren nur eine Kandidatur bestand bzw. bestehen konnte.


Stille Wahl: Was das bedeutet

Wenn im vorgesehenen Rahmen nur eine gültige Kandidatur vorliegt und keine zweite Kandidatur zustande kommt, mündet eine Wahl in eine "stille Wahl". Das bedeutet vereinfacht:

  • Es ist keine Urnenabstimmung nötig,
  • weil keine Auswahl zwischen mehreren Kandidaten besteht, (der einzige Kandidat wird ohnehin gewählt)
  • und weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt sind.

Genau dieser Punkt ist für das Verständnis zentral: Für Aussenstehende wirkt das manchmal “ungewohnt”, ist aber ein formales, rechtlich vorgesehenes Ergebnis, wenn keine zweite gültige Kandidatur existiert.


Kein «Buebetrickli»

Nach Abschluss der Pfarrwahl kam es zu einer Phase erhöhter öffentlicher Auseinandersetzung. Die schismatische Gruppierung hat bewusst ihren Denkfehler nicht eingestehen wollen und den Kirchenrat beschuldigt, mit einem «Buebetrickli» operiert zu haben.

Bemerkenswert: sie hatten sich anwaltlich beraten lassen, sind im Dekanat oder Kirchenrat aktiv gewesen und hatten allesamt offenbar keine Kenntnis vom Dualen System.

 

Sie behaupteten, der Kirchenrat hätte die Frist zur Benennung eines weiteren Kandidaten bewusst in die Weihnachtszeit gelegt. Dabei sind die Fristen, wie oben erwähnt, gesetzlich vorgegeben (Rechtsdienst Kanton Nidwalden) und von Seiten des Bistums gab es nur einen wählbaren Kandidaten.

 

Es begann eine durch Verleumdungen und übler Nachrede gestützte Kampagne gegen meine Person. 

 

Ich möchte nicht einzelne Personen bewerten oder identifizierbar machen. Festzuhalten ist jedoch, dass diese Auseinandersetzungen nicht aus einem belegbaren Fehlverhalten im Amt entstanden. 

 

Im Verlauf solcher Konflikte entstehen erfahrungsgemäss auch Gerüchte oder Behauptungen, die sich später nicht halten lassen. Die verschiedenen Behauptungen wurden durch Fakten widerlegt.


Warum diese ausführliche Darstellung wichtig ist

Die Pfarrwahl ist ein Schlüsselereignis, weil sie zeigt:

  • Die Kirchgemeinde wollte bewusst Stabilität herstellen.
  • Das Verfahren war eingebettet in ein duales System und damit rechtlich/kirchlich stark geregelt.
  • Die Idee einer Gegenkandidatur scheiterte nicht an “Willkür”, sondern an der Systemlogik (Genehmigungspflicht, Fristen, Verfahren).
  • Die anschliessende Konfliktdynamik ist ohne dieses Verständnis schwer nachvollziehbar.

Bei der darauffolgenden Wahl zum Kirchenrat wurde der bisherige Präsident Martin Dudle durch einen anderen Kandidaten ersetzt, der von der schismatischen Gruppierung unterstützt und vorgeschlagen worden war.

 

Bereits innerhalb der ersten sechs Monate nach Amtsantritt kam es jedoch zu erheblichen Spannungen innerhalb des gesamten Kirchenrates, ausgelöst durch das Verhalten des neuen Präsidenten. Das Verhältnis zwischen dem neuen Präsidenten und allen übrigen Mitgliedern des Gremiums verschlechterte sich zunehmend, sodass es zu grundlegenden Differenzen über Führungsstil, Zusammenarbeit und Entscheidungsprozesse kam.
Eine Anwaltskanzlei aus Luzern stellte überdies in einem Kurzgutachten fest, dass das Verhalten des neuen Präsidenten gegenüber meiner Person eindeutig als Mobbing zu qualifizieren ist.
Mehrere interne Vermittlungsversuche blieben ohne Erfolg.

 

In der nach zwei Jahren turnusgemäss durchzuführenden Gesamterneuerungswahl des Kirchenrates wurde dieser Präsident schliesslich von den Wahlberechtigten abgewählt und schied infolgedessen aus dem Kirchenrat aus.


Kandidaten besser prüfen

Ein grosses Defizit im DUALEN SYSTEM besteht darin, dass die persönliche Eignung von Kirchenratsmitgliedern kaum überprüft wird. Weder einwandfreier Lebenswandel noch geistliche Praxis oder Loyalität zur Kirche sind ernsthafte Kriterien für die Wahl. So können Menschen in ein kirchliches Amt gelangen, die zwar verwalten, aber nicht bezeugen.

Das Konzil erinnert daran, dass alle Christen zur Heiligkeit berufen sind (Lumen Gentium 39–42). Wer in leitender Funktion steht, muss diese Berufung besonders glaubwürdig leben.

Kriterien für eine mögliche Eignungsprüfung könnten sein:

 

1. Glaubenspraxis:

  • regelmäßige Teilnahme an der Eucharistie,
  • Mitwirkung im Gemeindeleben,
  • Treue zum katholischen Glaubensbekenntnis.

2. Lebensführung:

  • ein Lebensstil, der christliche Grundwerte widerspiegelt,
  • Integrität und Verlässlichkeit im privaten und beruflichen Umfeld,
  • kein Verhalten, das öffentlich im Widerspruch zur kirchlichen Lehre steht.

3. Loyalität zur Kirche:

  • Anerkennung des kirchlichen Lehramts,
  • Bereitschaft, mit den Seelsorgern respektvoll und kooperativ zusammenzuarbeiten,
  • Ablehnung von Bestrebungen, die Kirche primär nach politischen Kategorien umzudeuten.

4. Persönliche Reife:

  • psychische und physische Stabilität,
  • Fähigkeit zur Teamarbeit,
  • Bereitschaft zu Konfliktlösung im Geist des Evangeliums.

5. Kompetenzen für das Amt:

  • Grundkenntnisse in Kirchenrecht und Liturgieverständnis,
  • Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit kirchlichen Finanzen,
  • Teilnahme an Schulungen zur Unterscheidung von Verwaltungs- und Seelsorgeaufgaben.

 

Eine solche Prüfung würde nicht dem Zweck dienen, Menschen auszugrenzen, sondern sicherstellen, dass diejenigen, die Verantwortung übernehmen wollen, dies im Einklang mit dem Glauben und der Sendung der Kirche tun.



Heimatprimiz

Hier finden Sie zwei Berichte über meine Heimatprimiz.

Heimatprimiz 03.06.2018
Heimatprimiz 03.06.2018


kath.ch

Kirchenobere wechseln gesamten Vorstand von kath.ch aus

Der vierköpfige Vorstand wurde ausgewechselt und mit sechs neuen Leuten ersetzt.



pfarrwahl

Im Rahmen der Pfarrwahl 2021 kursieren einige Behauptungen, die der Ergänzung bedürfen.