„Liebe Eltern, Sie möchten, dass N. getauft wird. Das bedeutet für Sie: Sie sollen Ihr Kind im Glauben erziehen und es lehren, Gott und den Nächsten zu lieben, wie Jesus es vorgelebt hat. Sie sollen mit Ihrem Kind beten und ihm helfen, seinen Platz in der Gemeinschaft der Kirche zu finden. Sind Sie dazu bereit?“
(Rituale Romanum, Feier der Kindertaufe)
Diese Frage, die der Zelebrant in der Feier stellt, ist eine der entscheidendsten des ganzen Rituals. Sie macht deutlich: Die Taufe ist nicht nur eine Handlung an einem Kind, sondern der Beginn eines gemeinsamen Glaubensweges.
Der Codex Iuris Canonici formuliert das in rechtlich klarer Sprache:
„Es muss die begründete Hoffnung bestehen, dass das Kind in der katholischen Religion erzogen wird. Wenn diese Hoffnung völlig fehlt, ist die Taufe aufzuschieben; dabei sind die Eltern auf den Grund hinzuweisen.“
(CIC can. 868 §1, 2)
Diese „begründete Hoffnung“ ist nicht ein Kontrollinstrument, sondern Ausdruck der Sorge der Kirche, dass die Gnade der Taufe nicht leer bleibt. Eltern, die ihr Kind taufen lassen, übernehmen die heilige Pflicht, selbst in diesem Glauben zu wachsen.
Das Versprechen, „im Glauben zu erziehen“, bedeutet konkret:
„Damit dieses göttliche Leben vor der Sünde bewahrt bleibt und beständig wachsen kann, sollen Sie Ihr Kind im Glauben erziehen.“
(Rituale Romanum)
🕯️ Reflexionsfragen
✅ Checkliste – Bin ich bereit, dieses Versprechen zu geben?
Seit Februar 2021 bin ich Pfarrer in der Pfarrei Hergiswil am See, Nidwalden (NW).
Stephan Schonhardt, Dorfplatz 15, CH-6052 Hergiswil am See
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