Pfarrwahl Hergiswil

Im Rahmen der Pfarrwahl 2021 kursieren einige Behauptungen, die der Korrektur und Ergänzung bedürfen.

 

Häufiger Pfarrer- bzw. Leitungswechsel in Hergiswil:

 

Vom 01.01.2010 bis 2019, also in neun Jahren, gab es in Hergiswil sechs (!) Personen-Wechsel in der Pfarreileitung.

 

 

«Buebetrickli» (kath.ch):

 

Der Begriff "Buebetrickli" dient eindeutig als Desinformationskampagne durch kath.ch. 

 

Die Pfarrwahl unterliegt dem Wahlrecht des Kantons Nidwalden und dem kirchlichen Recht.

 

Das Bistum bestimmt nicht zwei Priester gleichzeitig zu einer Wahl, um sich gegenseitig zu konkurrenzieren. Dies würde von sich aus auch kein Priester mitmachen.

 

Um als Priester zu einer Pfarrwahl aufgestellt zu werden, braucht es

  •  die Priesterweihe der römisch-katholischen Kirche
  • Sendungsdekret des Bischofs (nach Absprache mit dem Bischofsrat).

 

«Stille Wahl»

 

Nachdem die an der Kirchgemeindeversammlung geplante Wahl abtraktandiert wurde, begannen gesetzliche Fristen zu laufen, innerhalb derer dann eine Urnenwahl stattzufinden hat. Weil die entsprechende Gemeindeversammlung in der zweiten Hälfte des Monats November 2020 stattfand, erstreckten sich die Fristen über Weihnachten bis in den Januar hinein.

 

Kommt es zu einer Urnenwahl mit nur einem Kandidaten, dann mündet die Wahl (wie bei politischen Ämtern auch) nach dem weltlichen Recht automatisch in eine "Stille Wahl".

Das bedeutet, es findet gar keine Wahl statt und der zur Wahl stehende Kandidat ist automatisch gewählt. 

 

Dies ist geltendes, kantonales Recht.