Der Artikel vergleicht die Verhaltenskodizes der Diözesen Chur und Sitten und hebt deren wesentliche Unterschiede hervor.
Der Churer Kodex (2022) ist mit 29 Seiten deutlich umfangreicher als der Sittener (2025) mit 9 Seiten. Dies liegt nicht nur an zahlreichen Illustrationen und Zitaten, sondern auch an einer intensiven Fokussierung auf das Thema „Macht“. Verfasst wurde er von Karin Iten und Stefan Loppacher, die beide umstritten sind: Loppacher trat später aus der Kirche aus, während Iten für ihre Sichtweise auf sexuelle Entwicklung von Jugendlichen kritisiert wurde. Beide gründeten später den Verein „MachtRaum“, was zu Interessenkonflikten führt, da Loppacher weiterhin eine kirchliche Missbrauchsstelle leitet.
Der Churer Kodex wird als belehrend, überkontrollierend und antiklerikal empfunden. Er enthält viele Formulierungen in der Ich-Form und sieht Macht ausschließlich negativ. Zudem wird kritisiert, dass Beichtstühle als unangemessen deklariert werden und der Kodex eine verpflichtende Unterschrift fordert, deren Verweigerung als mangelnde Reflexionsfähigkeit gewertet wird.
Im Gegensatz dazu wird der Sittener Kodex als sachlich, prägnant und zielführend beschrieben. Er konzentriert sich auf eine wirkliche Präventionskultur und listet klare Verhaltensregeln auf, die den Schutz der Würde, Integrität und Selbstbestimmung fördern. Er wurde von einer unabhängigen Präventionskommission erstellt und vom Bischof sowie Bischofsrat genehmigt.
Fazit: Der Sittener Verhaltenskodex gilt als vorbildlich, während der Churer Kodex als überladen und ideologisch beeinflusst kritisiert wird.
Meine Gedanken
Der Artikel von Niklas Herzog zeigt eindrücklich die Schwächen des Churer Verhaltenskodex auf. Neben seiner ausufernden Länge und der übermäßigen Fokussierung auf Macht offenbart er gravierende handwerkliche Mängel, die eine unreflektierte Unterschrift unmöglich machen.
Besonders problematisch ist die Klausel unter Ziffer 4.b.3: „Ich fordere weder Gehorsam noch Unterwerfung ein.“ Damit würde jedem Vorgesetzten (ob Kirchenrat, Pfarrer oder Gemeindeleiter) de facto die Autorität über seine Mitarbeiter entzogen – ein Widerspruch in sich. Es entsteht ein Zirkelbezug: Der Bischof verlangt Gehorsam, indem er die Unterschrift unter den Kodex fordert, hat aber gleichzeitig durch seine eigene Unterschrift bereits auf das Einfordern von Gehorsam verzichtet. Eine derartige Regelung wäre in der weltlichen Rechtsprechung wohl kaum haltbar, da sie fundamentalen juristischen und logischen Prinzipien widerspricht.
Seit Februar 2021 bin ich Pfarrer in der Pfarrei Hergiswil am See, Nidwalden (NW).
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