Die Einheit der katholischen Kirche ist ein zentrales Gut und ein lebendiges Zeichen der Gegenwart Christi unter den Gläubigen. Gerade auf der Ebene der Pfarrei, der grundlegenden Gemeinschaft von Christen vor Ort, wird die Einheit konkret erfahrbar und gelebt. Der Pfarrer trägt als Vorsteher der Gemeinde eine besondere Verantwortung, die Lehre der Kirche zu bewahren und die Einheit in Glauben, Sakramenten und kirchlicher Gemeinschaft sicherzustellen.
Die katholische Kirche ist hierarchisch und sakramental gegliedert. Diese Struktur ist nicht nur organisatorisch, sondern theologisch begründet und Ausdruck der Sendung Christi:
Diese dreistufige Struktur – Papst, Bischof, Pfarrer – ist nicht nur funktional, sondern sakramental: Sie ist Ausdruck der göttlichen Ordnung und dient dem Heil der Seelen. Wer sich dieser Ordnung entzieht oder sie untergräbt, gefährdet die Einheit der Kirche.
Die Notwendigkeit der Einheit wird im Neuen Testament vielfach betont. Die Worte Jesu machen klar, dass die Einheit mit ihm und untereinander Voraussetzung für das Fruchtbringen der Kirche ist:
Der Pfarrer ist beauftragt, die Lehre der Kirche authentisch und treu zu verkündigen. Dies ist keine reine Verwaltungsaufgabe, sondern eine geistliche Sendung: Wer die Lehre Christi und der Kirche bewahrt, lebt notwendigerweise aus der Einheit mit Christus. Der Pfarrer ist Vorbild und geistlicher Mittelpunkt, an dem sich die Gemeinde orientiert.
Das kirchliche Recht misst der Einheit der Kirche einen ausserordentlich hohen Wert bei. Handlungen, die sich direkt gegen diese Einheit richten, werden streng beurteilt.
Nach can. 751 CIC versteht die Kirche unter Schisma die „Weigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den Gliedern der Kirche, die ihm unterstehen“. Das bewusste Herbeiführen oder Fordern einer Spaltung innerhalb der Pfarrei, sei es durch Leugnung wesentlicher Glaubensinhalte, durch das Errichten paralleler Strukturen oder durch offene Abkehr von der kirchlichen Gemeinschaft, ist ein schwerwiegendes Delikt.
Auch die bewusste Verbreitung von Irrlehren (Häresie) oder das Anstiften zu Ungehorsam gegenüber der legitimen kirchlichen Autorität gefährden die Einheit und werden vom Kirchenrecht geahndet (can. 1369 CIC).
Neben theologischen und strukturellen Angriffen auf die Einheit sind auch persönliche Angriffe gegen Amtsträger – insbesondere gegen Pfarrer – ein ernstzunehmendes kirchenrechtliches Delikt. Der Codex des kanonischen Rechts sieht Sanktionen vor für jene, die kirchliche Autoritäten öffentlich beleidigen oder verleumden:
Diese Bestimmungen zeigen: Die Kirche schützt nicht nur ihre Lehre, sondern auch die Würde ihrer Amtsträger. Öffentliche Angriffe gegen Pfarrer sind nicht Ausdruck legitimer Kritik, sondern gefährden die geistliche Ordnung und die Einheit der Gemeinde.
Das Kirchenrecht sieht verschiedene Sanktionen vor:
Die Geschichte und Gegenwart der Kirche zeigen, dass Spaltung und Zerstreuung nicht nur Strukturen und Gemeinschaften zerstören, sondern auch das Zeugnis des Glaubens schwächen. Die Einheit in Lehre, Sakrament und Gemeinschaft ist kein Selbstzweck, sondern spiegelt das Wesen Gottes selbst wider, der in sich Einheit und Liebe ist.
Wer die Lehre der Kirche bewahrt und sich um Sammlung und Versöhnung müht, handelt im Geist Christi und wird zum Werkzeug der Einheit. Das Kirchenrecht schützt diese Einheit und schreitet dort ein, wo sie gefährdet ist – nicht aus Machtinteresse, sondern um das Heil der Seelen und die Glaubwürdigkeit der Kirche zu sichern.
Die Einheit der Pfarrei ist daher ein hohes Gut, für das sich Pfarrer und alle Gläubigen gemeinsam einsetzen sollten – im Bewusstsein, dass Christus selbst in ihrer Mitte gegenwärtig ist:
„Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“ (vgl. Matthäus 18,20).
12.09.2025
Seit Februar 2021 bin ich Pfarrer in der Pfarrei Hergiswil am See, Nidwalden (NW).
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